Voraussetzungen

Voraussetzungen

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Sie haben eine gesicherte psychiatrische Diagnose und sind schon über längere Zeit in Behandlung. Die akute Krankheitssymptomatik ist durch ambulante oder stationäre Behandlungen gebessert oder sogar in den Hintergrund getreten. Trotzdem ist Ihre Leistungsfähigkeit noch soweit eingeschränkt, dass eine Arbeitsaufnahme noch nicht möglich scheint. Sie benötigen noch weitergehende medizinische Unterstützung, so dass eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme alleine keinen Erfolg bringen würde.

Indikation

Sie leiden an einem oder mehreren von folgenden Gesundheitsproblemen:

  • Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis,
  • affektive Störungen,
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen,
  • schwere neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen.

Bei Vorliegen einer primären Suchterkrankung oder einer geistigen Behinderung kann eine Aufnahme nicht erfolgen.

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Persönliche Voraussetzungen

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann nur dann erfolgen, wenn Sie in der Lage sind, an der Maßnahme teilzunehmen, d.h. entsprechend belastbar und auch ausreichend motiviert sind. Außerdem muss eine hinreichende Erfolgsaussicht bestehen, sodass das festgelegte Rehabilitationsziel in einem angemessenen Zeitraum als wahrscheinlich erreichbar erscheint (positive Erwerbsprognose). Sofern sie an einer der o.g. Erkrankungen leiden und zusätzlich suchtkrank sind, kann eine Aufnahme nur nach einer nachgewiesenen, länger dauernden Abstinenz von allen psychoaktiven Substanzen erfolgen.

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