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Leistungsträger

Leistungsträger

Unsere Leistungsträger sind alle gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherer und die Bundesagentur für Arbeit. Rentenversicherungsträger kann für medizinische und  berufliche Rehabilitationsleistungen zuständig sein. Die Krankenkasse  ist ausschließlich für medizinische und die Bundesagentur für Arbeit nur für berufliche Rehabilitationsleistungen zuständig. Private Krankenkassen oder die Beihilfe sind in der Regel auch bereit, medizinische Leistungen zu erstatten, sind aber hierzu vertraglich nicht verpflichtet.


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Arbeitsintegration/Nachsorge

Arbeitsintegration

Unsere Rehabilitation zielt primär auf die (Wieder-)Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Sofern Sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder im erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können, helfen wir beim Finden einer passenden Arbeitsstelle, Ausbildungsstelle oder bei der Realisierung einer geeigneten Umschulungsmaßnahme. Immer ist die Suche nach einer den eigenen Fähigkeiten, Neigungen und der persönlichen Belastungsfähigkeit entsprechenden Beschäftigung Teil des Rehabilitationsprozesses. Der überwiegende Teil der Reha-Teilnehmer hat zum Ende der Maßnahme eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder die berufliche Perspektive ist durch nachgehende Maßnahmen vorbereitet. Einige sind leistungs- und arbeitsfähig, aber haben noch keine Arbeitsplatzzusagen, sind noch auf Arbeitssuche. Dabei unterstützen wir sie im Rahmen der Nachsorge.

Nachsorge

Novarea RPK sorgt sich auch nach Abschluss der Maßnahme um die ehemaligen Rehabilitanden: Einmal monatlich findet ein Nachsorgetreffen für ehemalige Maßnahmeteilnehmer statt. Für Teilnehmer, die während der Maßnahme keine Arbeitsstelle gefunden haben, bieten wir eine wöchentlich stattfindende Bewerbungsgruppe an. Einzelberatung sind in begrenztem Umfang möglich.