Leistungsträger

Unsere Leistungsträger sind alle gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherer und die Bundesagentur für Arbeit. Rentenversicherungsträger kann für medizinische und  berufliche Rehabilitationsleistungen zuständig sein. Die Krankenkasse  ist ausschließlich für medizinische und die Bundesagentur für Arbeit nur für berufliche Rehabilitationsleistungen zuständig. Private Krankenkassen oder die Beihilfe sind in der Regel auch bereit, medizinische Leistungen zu erstatten, sind aber hierzu vertraglich nicht verpflichtet.


drvkbslogo
vdek_web_rgb_220_76

aok_logo_rgb_final
drvbundlogo
logo_nordwest
logo_nrw
Arbeitsagentur
signal_iduna_ikk_logo_gr
drvlrheinlandogo