Unsere Leistungsträger sind alle gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherer und die Bundesagentur für Arbeit. Rentenversicherungsträger kann für medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen zuständig sein. Die Krankenkasse ist ausschließlich für medizinische und die Bundesagentur für Arbeit nur für berufliche Rehabilitationsleistungen zuständig. Private Krankenkassen oder die Beihilfe sind in der Regel auch bereit, medizinische Leistungen zu erstatten, sind aber hierzu vertraglich nicht verpflichtet.